Das E-Rezept: Medikamente einfach digital verordnen lassen
von Marco Pracht
Das E-Rezept gehört inzwischen zum Alltag in der Arztpraxis. und ist mittlerweile fester Bestandteil der medizinischen Versorgung und macht die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente einfacher. Seit dem 1. Januar 2024 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte grundsätzlich elektronisch verordnet werden. Das bisher bekannte rosa Papier-Rezept wurde damit weitgehend durch das E-Rezept ersetzt. Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet das vor allem: weniger Papier und mehr Möglichkeiten. Ihr E-Rezept wird direkt in unserer Praxis digital erstellt und sicher elektronisch signiert. Anschließend können Sie es in der Apotheke mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), über eine passende E-Rezept-App oder auf Wunsch auch mit einem Papierausdruck einlösen. Für die Einlösung mit der Gesundheitskarte reicht es, diese in der Apotheke in das Kartenlesegerät zu stecken. Eine PIN ist dafür nicht erforderlich. Wer das E-Rezept per Smartphone nutzen möchte, kann die offizielle E-Rezept-App der gematik verwenden. Dafür sind unter anderem eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN notwendig. Das E-Rezept bietet damit verschiedene Möglichkeiten und lässt sich gut in den persönlichen Alltag integrieren. Auch für unsere Praxis bringt die digitale Verordnung Vorteile. Handschriftliche Rezepte und zusätzliche Arbeitsschritte fallen weg. Außerdem werden wichtige Angaben bereits bei der Erstellung geprüft. Das kann typische Fehler vermeiden und die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke erleichtern.
Was Sie zum E-Rezept wissen sollten
Wenn Sie ein verschreibungspflichtiges Medikament benötigen, wird das Rezept wie gewohnt im Rahmen Ihrer Behandlung ausgestellt. Neu ist vor allem der digitale Weg. Sie müssen nicht mehr unbedingt mit einem Papier-Rezept zur Apotheke gehen. Das E-Rezept liegt nach der Ausstellung sicher im dafür vorgesehenen digitalen System und kann von einer Apotheke abgerufen werden. Gerade bei regelmäßigen Medikamenten kann das den Ablauf deutlich einfacher machen. Auch Folgerezepte können unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, ohne dass jedes Mal ein persönlicher Besuch in der Praxis notwendig ist. Ob dies möglich ist, hängt natürlich von der jeweiligen Behandlung und der ärztlichen Einschätzung ab. Wichtig ist außerdem: Nicht jede Verordnung wird automatisch als E-Rezept ausgestellt.
Das E-Rezept gilt derzeit vor allem für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für bestimmte Sonderfälle, beispielsweise Betäubungsmittel, gelten weiterhin andere Regelungen. Auch Heil- und Hilfsmittel werden aktuell nicht einfach über das normale E-Rezept verordnet. Wenn Sie Fragen zur Ausstellung oder Einlösung eines E-Rezepts haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen, welcher Weg für Sie am einfachsten ist. Weitere Informationen zum E-Rezept, zur Nutzung mit der elektronischen Gesundheitskarte und zur offiziellen E-Rezept-App finden Sie außerdem direkt bei der gematik und beim Bundesministerium für Gesundheit. So bleibt die digitale Verordnung hoffentlich genau das, was sie sein soll: eine praktische Erleichterung und kein neues Rätsel vor dem nächsten Apothekenbesuch.